Fachbeitrag

Qualitätsstandards für die ausserfamiliäre Unterbringung

08.03.2021
1/21

Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) haben untersucht, was in den Kantonen im Pflegekinderwesen funktioniert und was nicht. Die besten Praxisbeispiele wurden in konkrete Empfehlungen umgewandelt. Die Empfehlungen wollen die Kinderrechte stärken und sind auch für die Sozialhilfe relevant.

In der Schweiz gibt es etwa 18 000 Kinder, die bei einer Pflegefamilie oder in einem Heim leben. Ungefähr zwei Drittel der Unterbringungen erfolgen einvernehmlich, das heisst, sie werden von den Eltern veranlasst und organisiert (oft in Zusammenarbeit mit Sozialdiensten, Schulbehörden oder anderen Fachstellen). Ungefähr ein Drittel der Unterbringungen wird durch eine Kindesschutzbehörde angeordnet. Gründe für eine Platzierung sind zum einen besondere Bedürfnisse des Kindes (beispielsweise im Falle einer Behinderung) oder Unvermögen der Eltern, zum Beispiel weil sie psychisch krank, drogenabhängig oder überfordert sind. Bei den behördlichen Platzierungen ist das Verfahren gesetzlich geregelt, bei den einvernehmlichen Unterbringungen gibt es weniger (gesetzliche) Vorgaben. Oft ist es Zufall, ob eine Platzierung freiwillig erfolgt oder angeordnet werden muss. In beiden Fällen ist es ein gravierender Einschnitt ins Leben der betroffenen Kinder. Es braucht daher Standards, wie der Eingriff bestmöglich gestaltet und das Kind seinen Bedürfnissen entsprechend geschützt und gefördert werden kann.

Partizipation stärken

Die Empfehlungen stellen das Kind und seine Bedürfnisse ins Zentrum. Ein zentrales Anliegen ist die Stärkung der Partizipation der Pflegekinder. In den Empfehlungen wird abgebildet, wie die Partizipation im Platzierungsprozess konkret umgesetzt werden kann und soll. Dabei geht es nicht nur darum, Partizipation zu gewähren, sondern auch darum, die Möglichkeit der Partizipation zu schaffen. Ein Kind, das platziert wird, soll informiert sein und soll sich von Anfang an äussern können, was aus seiner Sicht wichtig ist. Die Kantone sollen dafür sorgen, dass die Pflegekinder möglichst früh über ihre Rechte informiert werden, und sicherstellen, dass die involvierten Fachpersonen die Partizipationsmöglichkeiten nutzen und ausschöpfen. Es geht nicht darum, ob Partizipation stattfindet, sondern auf welche Art und Weise.

In den Kantonen gibt es grosse organisatorische Unterschiede im Pflegekinderwesen. In der Deutschschweiz spielt zum Beispiel die DAF (private Dienstleistungsanbieter bei Familienpflege) eine wichtige Rolle bei der Begleitung der Familien, in der Romandie übernehmen diese Arbeit staatliche Stellen. In vorliegendem Kontext von besonderer Relevanz sind die unterschiedlichen Finanzierungssysteme in den Kantonen: Je nach Kanton werden Platzierungskosten subsidiär vom Kanton oder von der Gemeinde via Sozialhilfe oder andere Budgetposten finanziert (Budget der Schule, Budget der KESB usw.). Wichtig ist, dass sich die Fachpersonen im Kanton miteinander vernetzen. Deshalb sind die Empfehlungen an die Kantone gerichtet, die innerhalb des Kantons entscheiden müssen, welche Empfehlungen wie umgesetzt werden.

Relevanz für Sozialdienste

Ausschlaggebend für den Entscheid einer Unterbringung sind allein die Bedürfnisse des Kindes und die gute Entwicklung des Kindes. Die Kosten, die eine Unterbringung nach sich ziehen, dürfen nicht ausschlaggebend sein. Sofern die Kosten für eine Unterbringung nicht von den Eltern finanziert werden können, sind oft Sozialdienste involviert. Relevant bezüglich Sozialhilfe sind insbesondere zwei Aspekte: der Umgang mit den «Care Leavers» und die Abgeltung des Pflegegeldes.

Ein Anspruch auf Leistungen und Massnahmen im Kindesschutz besteht grundsätzlich bis zur Volljährigkeit. Ein abrupter Abbruch der Unterstützung mit dem 18. Geburtstag ist jedoch aus fachlicher Sicht oft nicht vertretbar. Die Altersspanne zwischen 18 und 25 Jahren stellt eine wichtige Etappe im Leben dar: In der Regel steht der Übergang von Schule und Ausbildung in die Arbeitswelt sowie von einem abhängigen zu einem selbstständigen Leben an. Vor besondere Herausforderungen sind diesbezüglich Pflegekinder gestellt, deren gesetzliche Rahmenbedingung für die Platzierung mit der Volljährigkeit ändert. Da etliche Pflegekinder auch über ihren 18. Geburtstag hinaus auf gewisse Unterstützung angewiesen sind, empfehlen die SODK und die KOKES den Kantonen (und in vorliegendem Kontext insbesondere auch den Sozialdiensten) konkret, Pflegekinder bei Bedarf über die Volljährigkeit hinaus bis zum Abschluss der Erstausbildung oder bis zum Erreichen der Fähigkeiten, die für eine autonome Lebensführung erforderlich sind, zu beraten und gegebenenfalls finanziell zu unterstützen.

Pflegegeld

Pflegeeltern haben Anspruch auf ein angemessenes Pflegegeld. Unentgeltlichkeit wird vermutet, wenn Kinder von nahen Verwandten aufgenommen werden (die vermutete Unentgeltlichkeit betrifft lediglich die Betreuungsleistung, aber nicht die Ausgaben für Kost und Logis). Das Entgeltsystem für Pflegeeltern variiert je nach Kanton. Das Pflegegeld umfasst allgemein das Entgelt für Pflege und Erziehung (Betreuungsleistung), die Entschädigung der Unterhaltskosten (Kost und Logis) und individuelle Nebenkosten. Das Pflegegeld ist grundsätzlich von den Eltern zu tragen. Können Eltern dies nicht leisten, übernimmt subsidiär der Staat die Kosten. Wichtig ist, dass das Pflegegeld in einem Pflegevertrag geregelt wird (auch bei verwandten Pflegeeltern). Die SODK und die KOKES empfehlen den Kantonen konkret (und in vorliegendem Kontext insbesondere auch den Sozialdiensten), Richtlinien für angemessene Entschädigungen der Leistungen der Pflegeeltern einzuführen, die unter anderem eine Vergütung für Kost und Logis sowie auch ein Entgelt für die Betreuungsleistung vorsehen.

Mit den Empfehlungen werden Qualitätsstandards gesetzt, die in der ganzen Schweiz gelten sollen. Je nach Kanton braucht es rechtliche und organisatorische Anpassungen. Die Kantone bestimmen das Tempo und die Schwerpunkte der Umsetzung selbst. Zentral ist, dass die involvierten Fachpersonen (Sozialdienste, KESB, Berufsbeistandschaften, Schulen, Beratungsstellen u.a.) gut zusammenarbeiten und die Kinderperspektive als verbindendes Element einnehmen.

Link

Diana Wider
Generalsekretärin KOKES
Gaby Szöllösy
Generalsekretärin SODK