A priori Vertrauen – eine neue Geisteshaltung
Die Gewährleistung des Rechts auf ein Existenzminimum ist die Grundlage der Sozialhilfe. Das Existenzminimum soll nicht nur die Existenz und das Überleben der Empfängerinnen und Empfänger sichern, sondern ihnen auch die Möglichkeit geben, am sozialen und aktiven Leben teilzunehmen. Es fördert die Selbstverantwortung und die persönliche Anstrengung. So lautet die Definition der Ziele der Sozialhilfe nach der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).
Die Zweiklassengesellschaft ist heute Realität. Die Wirtschaft vertieft die Ungleichheiten und drängt immer mehr Menschen in prekäre Verhältnisse, was den sozialen Frieden gefährdet. Immer mehr Menschen nehmen Sozialhilfe in Anspruch, wodurch diese immer unverzichtbarer wird. Es ist daher zwingend notwendig, Gesetze zu schaffen, die es ermöglichen, Vorkehrungen zu treffen, die den individuellen Bedürfnissen jeder Person, die sich in einer fragilen Situation befindet, besser gerecht werden.
Der Entwurf des neuen Gesetzes über die Sozialhilfe und die Bekämpfung der Prekarität (PLASLP) in Genf spiegelt die Bedürfnisse und Forderungen wider, die wir feststellen, sowie die Erfahrungen, die wir tagtäglich vor Ort machen. Die Stimme der Praktiker des Genfer Sozialwesens, das Hospice général, wurde von der Welt der Politik, der Institutionen und der Verbände gehört.
Das Gesetz über die Sozialhilfe und die Bekämpfung der Prekarität wurde dahingehend überarbeitet, dass die Sozialhilfe wirklich ihren Auftrag erfüllen kann, um den Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu sichern. Sozialhilfe zu beantragen, ist ein positiver und intelligenter Schritt, um die Unterstützung zu finden, die man möglicherweise benötigt. Wir sollten nicht länger den allzu oft gehörten Satz «Man fällt in die Sozialhilfe» akzeptieren, und vor allem sollten wir nicht vergessen, dass das jedem passieren kann, wie die Corona-Krise kürzlich gezeigt hat. Die Sozialhilfe ist ein Recht, das jeder, der sich legal auf Genfer Boden aufhält, in Anspruch nehmen kann – und das ist gut.
Die Begleitung und soziale Eingliederung finden wieder einen Platz im Dispositiv der Sozialhilfe. Die Logik des Grundsatzes berufliche Eingliederung um jeden Preis stösst an klare Grenzen, die man weder unterschätzen noch vom Tisch wischen darf. Es ist wichtig, dass Personen, die nicht auf einen Platz auf dem Arbeitsmarkt hoffen können, angemessen und ohne Heuchelei behandelt werden.
Das derzeitige System wird endlich infrage gestellt, weg von einer Logik der Fürsorge und Kontrolle hin zu einer Logik der Begleitung, der Eigenverantwortung und des Vertrauens. Das Ziel besteht darin, Handlungsfähigkeit zu entwickeln, Autonomie und Vertrauen wiederherzustellen und so die Möglichkeit zu schaffen, Akteurin und Akteur auf dem eigenen Weg zu sein.
Ein Gesetz bleibt jedoch nur ein Gesetz. Es setzt einen Rahmen und vermittelt eine integrative Geisteshaltung, die es ermöglicht, in die Fähigkeit jedes Einzelnen zu investieren und daran zu glauben, dass er Teil seiner Gemeinschaft sein und eine Rolle spielen kann. Sie richtet sich an alle, an die Bevölkerung, an öffentliche Einrichtungen, an Verbände, Unternehmen usw. All diese Akteure müssen den sozialen Zusammenhalt verkörpern, entwickeln und stärken.